Regeln der Italienisch Sprachschule in Florenz

1. Die Anmeldungen von Schülern unter 18 Jahren werden von der Schule nur in Begleitung eines Elternteils akzeptiert.

2. Der Restbetrag für den Kurs muss am ersten Kurstag im Sekretariat der Schule bezahlt werden. Bei einer Anmeldung für mehr als zwei Monate kann der Restbetrag innerhalb der ersten Kurswoche in Raten bezahlt werden.

3. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist es nicht möglich, den gebuchten Gruppenkurs in einen anderen Kurs umzuändern, der weniger Unterrichtsstunden bzw. eine geringere Gesamtdauer umfasst. Gruppenkurse können nicht in Privatunterricht umgewandelt werden.

4. Die Kursteilnehmer, die ihren Kurs unterbrechen, haben kein Anrecht auf Rückerstattung. Der Kursteilnehmer kann nur dann eine Gutschrift bekommen, wenn er einen dringenden Grund für die Unterbrechung hat. In diesem Fall können die nicht in Anspruch genommenen Kurstage innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Unterbrechung nachgeholt werden.

5. Sollte das Institut den Unterricht des Intensivkurses am Nachmittag nicht garantieren können, da für einen Kursteilnehmer keine angemessene Kursstufe angeboten wird, werden die zehn Gruppenstunden am Nachmittag in Privatstunden umgewandelt.

6. Die Schule hat an den nationalen Feiertagen unter der Woche geschlossen. Für diese Tage besteht kein Rückerstattungsrecht.

7. Die Einzelstunden, die während der nationalen Feiertage ausfallen, werden an anderen Terminen nachgeholt.

8. Die Direktion behält sich das Recht vor, den Gruppenunterricht am Nachmittag abzuhalten, in dem Fall, dass technische oder organisatorische Probleme auftreten sollten. Die Kursteilnehmer werden davon am ersten Kurstag in Kenntnis gesetzt.

9. Wenn der/die Schüler/in an einer Einzelstunde nicht teilnehmen kann, muss er/sie die Schule mindestens 24 Stunden im Voraus informieren, sonst kann die Unterrichtsstunde nicht nachgeholt werden.

10. Möchte ein Kursteilnehmer die Unterkunft wechseln, muss er 15 Tage im Voraus im Sekretariat der Schule Bescheid sagen.

Kursverschiebung

Vor der Ankunft in der Schule ist es möglich, den Kurs zu verschieben, ohne eine Strafe zahlen zu müssen.
Wenn der Kurs bereits begonnen hat, ist es möglich, ganze Wochen der Abwesenheit vom Kurs aus außerordentlichen Gründen zu verschieben, aber nicht einzelne Tage.
In beiden Fällen muss die Schule mindestens eine Woche im Voraus informiert werden, und es ist nur einmal möglich, den Kurs zu verschieben.

Stornierung

Um die volle Rückerstattung in Anspruch zu nehmen, müssen die Schüler mindestens 20 Tage vor Beginn des Kurses eine schriftliche Absage per Post oder per E-Mail an die Schule schicken. Die Schule wird 50 Euro für die Einschreibegebühr plus Bankkosten für den Empfang und die Rückerstattung der Anzahlung von dem gesendeten Betrag abziehen. Wenn die Stornierung später als 20 Tage im Voraus erfolgt, ist keine Rückerstattung möglich.
Zahlungen können jedoch als Gutscheine für andere Kurse verwendet werden, an denen der Student innerhalb eines Jahres nach der Stornierung teilnehmen kann.

Falls die Stornierung für einen Kurs mit dem Studienvisum erfolgt, wird die Schule zusätzlich 100 Euro für Verwaltungsgebühren abziehen, sowie die Bankgebühren, die der Schule für die erhaltene Zahlung und die erfolgte Rückerstattung entstehen.
Außerdem, um die Rückerstattung zu senden, muss die Schule die Originalzertifikate per Post oder das Ablehnungsgesuch der Botschaft per Post oder E-Mail erhalten.
Wenn der Schüler nach Erhalt des Studentenvisums storniert, muss die Schule das Visumsstornierungsschreiben von der Botschaft/dem Konsulat erhalten.

Stornierung der Unterkunft: Falls der Schüler die Buchung einer Unterkunft über die Schule beantragt hat und die Stornierung später als 20 Tage vor der Ankunft erfolgt, beträgt die Stornierungsgebühr 30 % der Gesamtkosten für maximal 4 Wochen. Die Stornogebühr wird von dem Betrag abgezogen, den der Student für die Anmeldebestätigung zum Kurs und für die Unterkunftsreservierung bezahlt hat.